Blick auf einen Großrechner der Marke Univac 1 im Europäischen Rechenzentrum in Frankfurt, 1956 (HHStAW, 3008/2, 7710)

Datenschutz im Hessischen Landesarchiv

Wir informieren Sie über unseren Umgang mit Ihren Daten und über Ihre Rechte.

Geltungsbereich

Diese Information nach Art. 13 DS-GVO gilt für die Erhebung personenbezogener Daten durch das Hessische Landesarchiv (HLA). Wenn Sie sich für die Erhebung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Internetangebots interessieren, können Sie sich auf der Seite "Datenschutz" informieren. Die vorliegende Information gilt somit insbesondere für personenbezogene Daten, die dem HLA im Rahmen eines Verwaltungsakts oder anderen Anliegens auf postalischem oder telefonischem Weg, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt werden.

Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:
Hessisches Landesarchiv
Friedrichsplatz 15
35037 Marburg
E-Mail: poststelle@hla.hessen.de
Telefon: 06421/9250-0

Unser Umgang mit Ihren Daten

Die von Ihnen zu Ihrer Person mitgeteilten personenbezogenen Daten speichern wir zur Erfüllung der uns gesetzlich übertragenen Aufgaben gemäß der nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen bestehenden Zuständigkeiten.

Freiwilligkeit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung personenbezogener Daten zu Ihrer Person gegenüber dem Hessischen Landesarchiv, etwa zur Bearbeitung Ihres Anliegens, erfolgt auf freiwilliger Basis. Im Rahmen der Sachbearbeitung durch uns kann es gegebenenfalls erforderlich sein, dass wir weitere Daten und Informationen bei Ihnen erfragen. Sofern Sie uns in einem solchen Fall die weitergehenden Informationen nicht bereitstellen möchten, hat dies keine unmittelbar rechtlich nachteiligen Folgen. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass die unterbliebene Bereitstellung der angeforderten Informationen die Bearbeitung Ihres Anliegens erschwert oder unmöglich macht. Sollten Sie dem Hessischen Landesarchiv gegenüber doch einmal zur Auskunft verpflichtet sein, weisen wir Sie hierauf durch eine gesonderte Erklärung hin, in der wir Sie auf gegebenenfalls bestehende rechtlich nachteilige Folgen einer durch Sie unterbliebenen Auskunft aufmerksam machen.

Speicherdauer und Speicherfristen

Die im Rahmen Ihres Anliegens erhobenen Daten werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert. Falls das Hessische Landesarchiv für die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zuständig sein sollte, wird Ihr Anliegen inklusive Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung an die zuständige Behörde abgegeben („Abgabe“). Die erhobenen Daten und die Information über die Abgabe an die zuständige Behörde werden für ein Jahr gespeichert. Sämtliche Fristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in welchem Ihr Anliegen abgeschlossen wird, bzw. in dem Ihr Anliegen an die zuständige Behörde abgegeben wird. Sollten personenbezogene Daten für einen anderen Zweck erhoben oder gespeichert werden, orientieren wir uns zur Bestimmung des Zeitpunkts der Datenlöschung an den Aufbewahrungsfristen, die im Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen festgelegt sind. Der Erlass ist auf Bürgerservice Hessenrecht abrufbar.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Grundsätzlich werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch das Hessische Landesarchiv verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offenlegen. Empfänger können insbesondere Gerichte (z.B. bei anhängigen Verfahren) und andere öffentliche oder nichtöffentliche Stellen sein, sofern es sich hierbei um datenverarbeitende Stellen (Verantwortliche oder Auftragsdatenverarbeiter/innen) handelt, an die sich Ihr Anliegen richtet.

Ihre Rechte

Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft (Art 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO). Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an die behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass das Hessische Landesarchiv bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet hat.
Schließlich haben Sie nach Art. 77 DS-GVO das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde. Dies ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon: 0611 1408 - 0, Telefax: 0611 1408 - 611, www.datenschutz.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Die Stelle des behördlichen Datenschutzbeauftragten ist derzeit nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich direkt an das Hessische Landesarchiv oder an die Stellvertretende behördliche Datenschutzbeauftragte.

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