Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmer
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Zuschüsse für Gastronomiebetriebe in Hessen
Zahlreiche hessische Gaststätten befinden sich durch die Corona-Virus-Pandemie in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die Landesregierung möchte dazu beitragen, gastronomische Betriebe zu unterstützen und bietet daher dieses Kleinbeihilfeprogramm aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ an.
November- und Dezemberhilfe
Die November- und Dezemberhilfe ist eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes und wird als einmalige Kostenpauschale ausgezahlt. Sie unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Soloselbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird. Dazu gehören auch Unterstützungsmaßnahmen für indirekt Betroffene.
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Bundesprogramm „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ finden Sie stets aktuell beim Bundesministerium für Wirtschaft. Zusätzlich zu allen Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen bzw. Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte geht es dort auch direkt zum Antragsformular.
Weitere Förderung
Aufträge brechen ein, Sie wissen nicht, wie lange die betrieblichen Rücklagen ausreichen, um Mitarbeiter und Rechnungen zu bezahlen. Das Land Hessen unterstützt Sie mit verschiedenen Angeboten wie Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften.
Aktualisiert am 18.01.2021