Historisches Foto: Zwei ältere Herren im Anzug, einer überreicht dem anderen eine Ehrenurkunde

Vom Wachsen und Werden eines Sammlungsbestands

Der Nachlass des ehemaligen hessischen Ministers Prof. Dr. Erwin Stein im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden wächst kontinuierlich.

Geschichte wird nicht allein von großen Persönlichkeiten geschrieben. Einige bleiben jedoch so eng mit historischen Ereignissen und Entwicklungen verbunden, dass ihre Nachlässe in Archive gelangen sollten.

Einer derjenigen, die den demokratischen Neuanfang Deutschlands von Beginn an und über Jahrzehnte mitgestaltet und begleitet haben, ist zweifellos der Hesse Erwin Stein. Es muss daher als großer Gewinn bezeichnet werden, dass sein archivwürdiger Nachlass sich nun nach 53 Jahren des Anwachsens vollständig im Hessischen Hauptstaatsarchiv unter der Signatur HHStAW Best. 1178 findet (Direktlink zu Arcinsys: HHStAW, 1178Öffnet sich in einem neuen Fenster)

Stein, dessen Karriere im Staatsdienst von den Nationalsozialisten jäh unterbrochen und dessen erste Ehefrau sich als unmittelbar vom Regime Verfolgte im Jahre 1943 das Leben nahm, engagierte sich mit größtem persönlichen Einsatz für die Demokratie bei der Gestaltung der hessischen Landesverfassung, als hessischer Abgeordneter sowie Kultus- und Justizminister und schließlich ab 1951 für 20 Jahre als Bundesverfassungsrichter, um nur die allerprägnantesten seiner vielfältigen politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Wirkungsfelder aufzuführen.

Wenngleich er seine Spuren bei Ausübung seiner Tätigkeit in den überlieferten staatlichen Unterlagen hinterlassen hat, so eröffnen außerhalb des unmittelbaren beruflichen Wirkens entstandene Unterlagen einen fokussierten, ergänzenden und stärker komprimierten Zugang zur Person Erwin Stein, weshalb sich mehrere Archivarsgenerationen nachdrücklich um die Sicherung dieses Nachlasses bemüht haben.

Dabei dokumentiert die Bestandsakte hier im HHStAW jedoch nicht nur den stetigen Zuwachs des Nachlasses, sondern auch einen Ausschnitt aus einem halben Jahrhundert Geschichte des Hauptstaatsarchivs Wiesbaden.

Sehr verehrter Herr Archivdirektor! (...) Ihren Gründen, daß es zweckmäßig sei, mein Archiv dem Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden zu überlassen, will ich mich nicht verschließen.

Prof. Dr. Erwin Stein Bundesverfassungsrichter
Baden-Baden

Nach einer ersten Kontaktaufnahme Steins mit dem Hauptstaatsarchiv im Jahre 1970 und einer Korrespondenz mit dem scheidenden Archivdirektor Otto Renkhoff, gelang es schließlich seinem Nachfolger – Wolf-Heino Struck –, Stein von einer Abgabe der Unterlagen nach Wiesbaden zu überzeugen. Dies war keinesfalls selbstverständlich, vielmehr favorisierte Stein zunächst eine Abgabe an das Staatsarchiv Darmstadt und hatte hierzu bereits Kontakt mit dem Darmstädter Archivdirektor aufgenommen. Am 04. Mai 1972 besuchte Struck den als Bundesverfassungsrichter frisch aus dem Dienst getretenen Erwin Stein in dessen Wohnung in der Bismarckstraße in Baden-Baden. So konnte der erste Depositalvertrag geschlossen und der Transfer der Unterlagen nach Wiesbaden organisiert werden. Aufgrund der Menge (120 Stehordner) und der Nichtverfügbarkeit eines Wagens, musste dies – zum günstigen Preis von 119,42 DM – als Bahnfracht mittels Spedition erfolgen.

Schon zu Lebzeiten Steins wurde zu Forschungszwecken Einsicht in die Unterlagen begehrt und durch diesen gewährt. Von seinem vertrauensvollen Verhältnis zum Hauptstaatsarchiv zeugt die erhalten gebliebene und bis wenige Monate vor seinem Tod anhaltende Korrespondenz. Noch weit über achtzigjährig übergab er dem Archiv im Jahre 1989 weitere Unterlagen.

Nach dem Tode Steins wurden ab 1993 von seiner Alleinerbin, der Erwin-Stein-Stiftung, weitere Unterlagen in das Hauptstaatsarchiv abgegeben und das bisherige Depositum in eine Schenkung an das Land Hessen umgewandelt, sodass der Bestand bis heute auf über 30 laufende Meter anwachsen konnte. Zuletzt gelangten im Oktober 2023 die restlichen im Wohnhaus von Stein verbliebenen neun laufenden Meter Unterlagen in das HHStAW, wo sie aktuell auf ihre endgültige Verzeichnung warten, damit sie – wie nahezu alle übrigen Unterlagen in diesem Bestand – der Nutzung durch Forschung und Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen. Dabei verdichten diese Unterlagen einerseits die vorhandene Überlieferung zu seinem kirchen-, umwelt- und bildungspolitischen Engagement und seiner Tätigkeit als Richter, Hochschullehrer und Minister, bereichern sie aber auch um private Schriftstücke sowie Dokumente aus den 1920er-bis 1940er-Jahren.

Elias Miorandi, Wiesbaden