Eine Doppelseite des Standesbuchs der Dissidenten von Frohnhausen mit Eintragungen zu Sterbefällen, 1857 (HStAM, Protokolle, II Frohnhausen 8 Bd. 2)

Standesbücher der Dissidenten und Ehestandsbücher

Staatsarchiv Darmstadt

Bereits seit dem 18. Jahrhundert waren in Hessen-Darmstadt Eheberedungen bzw -pakten vorgesehen; überliefert sind Ehepaktenprotokolle jedoch erst aus dem 19. Jahrhundert.

Best. G 28 B - Gerichtsbücher: In dem Bestand sind Ehepaktenprotokolle aus dem Zeitraum 1801-1889 enthalten. Sie sind nach Ortschaften alphabetisch sortiert.

Staatsarchiv Marburg

In Kurhessen wurden mit dem Gesetz vom 29. Oktober 1848, die Religionsfreiheit und die Einführung der bürgerlichen Ehe betreffend, die bestehenden Pfarr-, Kirchen- und Synagogenbücher zur Beurkundung der Geburts- und Todesfälle bestimmt. Gleichzeitig wurde mit dem Gesetz festgelegt, dass die Untergerichte (Landgerichte / Justizämter) gesonderte Ehestandsbücher zu führen hatten und dass Personen, die nicht zu einer staatlich anerkannten Kirchengemeinschaft gehörten („Dissidenten“), zudem in Geburts- und Sterberegistern von den Ortsvorständen zu registrieren sind.

Best. Protokolle - Protokolle verschiedener Art. In dem Bestand sind Ehepaktenprotokolle aus dem Zeitraum 1849-1874 enthalten. Sie sind nach Ortschaften alphabetisch sortiert.

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

Auf dem Gebiet des Herzogtums Nassau wurden keine solchen Standesbücher geführt.

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