Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass auf Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten aufgrund der Corona-Krise gewähren, unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuern und Beiträge gezahlt werden müssen. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg begrüßte die Regelung.